Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Renaldo Zörner Gartenbau, Von-Galen-Ring 15, 48329 Havixbeck (nachfolgend „Auftragnehmer") über Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau, insbesondere Gartengestaltung, Gartenneuanlage und -umgestaltung, Pflasterarbeiten, Terrassenbau, Naturstein- und Beetarbeiten, Rasenflächen, Zaun- und Sichtschutzbau, Gartenpflege, Winterdienst sowie Erdarbeiten und Außenanlagen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Bei Widersprüchen gelten die Vertragsunterlagen in folgender Reihenfolge: das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, etwaige individuell vereinbarte Besondere Vertragsbedingungen und sodann diese AGB. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B und VOB/C) gilt nur, soweit ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung sind das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Klarstellung der Textform (z. B. E-Mail).
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzlich gewünschte oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderliche Arbeiten werden gesondert vereinbart und berechnet. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus, insbesondere nach den einschlägigen DIN-Normen und den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL). Bei lebenden Pflanzen und Naturmaterialien können sich Aussehen, Wuchs und Farbe natürlich verändern; solche natürlichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Der Auftragnehmer darf die Leistung im eigenen Betrieb oder durch geeignete Nachunternehmer ausführen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen vom Auftraggeber gelieferte Stoffe oder Bauteile oder gegen Vorleistungen anderer Unternehmer, teilt er dem Auftraggeber diese möglichst in Textform mit; für seine eigenen Angaben, Anordnungen und Lieferungen bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 4 Abrechnung, Stundenlohn- und Regiearbeiten
Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach Einheitspreisen, als Pauschalpreis oder nach Aufwand. Bei Abrechnung nach Einheitspreisen wird die tatsächlich ausgeführte Menge berechnet; weicht sie um mehr als 10 % von der im Angebot vorgesehenen Menge ab, kann auf Verlangen einer Vertragspartei ein angemessener neuer Einheitspreis vereinbart werden. Ein vereinbarter Pauschalpreis bleibt grundsätzlich unverändert; weicht der tatsächliche Leistungsumfang jedoch so erheblich vom vereinbarten ab, dass ein Festhalten am Pauschalpreis nicht zumutbar ist, ist auf Verlangen ein angemessener Ausgleich zu vereinbaren (§ 313 BGB).
Arbeiten, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören oder auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, können nach Aufwand (Stundenlohn) abgerechnet werden. Für Stundenlohn- und Regiearbeiten gelten die jeweils vereinbarten Stundensätze zuzüglich der Kosten für Material und Maschineneinsatz. Auf Verlangen weist der Auftragnehmer die geleisteten Stunden nachvollziehbar aus.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist. Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz kann zu Beginn der Arbeiten eine Anzahlung für die Materialbeschaffung in Höhe von 30 % des Netto-Auftragswerts vereinbart werden. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; nicht ausdrücklich vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Nach Ablauf des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 6 Termine und Witterung
Termine und Ausführungszeiträume sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Da Garten- und Erdarbeiten stark witterungsabhängig sind, können sich Termine durch Wetterlage, Bodenverhältnisse oder höhere Gewalt verschieben. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in solchen Fällen so früh wie möglich und stimmt einen neuen Termin ab. Hieraus entstehen keine Ansprüche des Auftraggebers, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen zugänglich sind, und weist vor Beginn der Arbeiten auf im Boden verlegte Leitungen, Rohre, Kabel oder sonstige nicht sichtbare Hindernisse hin. Wasser- und ggf. Stromanschluss werden, soweit für die Ausführung erforderlich, vom Auftraggeber bereitgestellt; die Verbrauchskosten für Wasser und Energie trägt der Auftraggeber. Sind neben dem Auftragnehmer weitere Unternehmer tätig, sorgt der Auftraggeber für deren Koordination. Notwendige behördliche Genehmigungen (z. B. für bestimmte Bau- oder Einfriedungsmaßnahmen) liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 8 Entsorgung
Beim Anlegen und Umgestalten von Außenanlagen fallen Aushub, Grünschnitt, alte Beläge oder sonstige Materialien an. Ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese abtransportiert und fachgerecht entsorgt, wird im Angebot geregelt; die Entsorgungskosten werden gesondert ausgewiesen oder nach Aufwand berechnet. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben anfallende Materialien auf dem Grundstück des Auftraggebers.
§ 9 Abnahme
Nach Fertigstellung nimmt der Auftraggeber die Leistung ab. Wird die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgenommen, gilt sie als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Eine Ingebrauchnahme der Anlage steht der Abnahme gleich.
Verlangt der Auftraggeber keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf von zwölf Werktagen nach Fertigstellung als abgenommen, bei Ingebrauchnahme bereits sechs Werktage nach deren Beginn. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber bis zu diesen Zeitpunkten in Textform mitzuteilen. In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden (Teilabnahme).
§ 10 Gewährleistung und Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Mängel sind dem Auftragnehmer nach Feststellung in angemessener Frist mitzuteilen; ihm ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie zu Recht verweigert, kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten (§ 638 BGB). Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden und Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende oder mangelhafte Pflege, Witterungs- und Umwelteinflüsse oder natürliche Entwicklung von Pflanzen zurückzuführen sind.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Bauwerke und damit verbundene Leistungen (z. B. Wege, Mauern, Pflasterflächen, Terrassen) fünf Jahre und für sonstige Leistungen (z. B. Pflanz- und Rasenarbeiten sowie Pflege) zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Eine Anwuchsgarantie für Pflanzen kann nur übernommen werden, wenn gleichzeitig eine regelmäßige Pflege (z. B. eine Jahrespflege) durch den Auftragnehmer beauftragt wird. Ohne eine solche Pflegevereinbarung besteht keine Anwuchsgarantie.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch festen Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für nachweisbar entstandene Kosten; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sollen zur Klarstellung in Textform erfolgen.
§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte an Planungen
Planungs- und Entwurfsleistungen werden vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. An Entwürfen, Plänen, Skizzen und Gestaltungsvorschlägen, die der Auftragnehmer erstellt, behält dieser die Urheber- und Nutzungsrechte. Sie dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergegeben oder für die Ausführung durch andere Betriebe verwendet werden. Mit vollständiger Bezahlung eines beauftragten Projekts darf der Auftraggeber die Planung für das eigene Grundstück nutzen.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Es gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Renaldo Zörner Gartenbau, Von-Galen-Ring 15, 48329 Havixbeck, Telefon: 0176 76716444, E-Mail: info@rz-gartengestaltung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Renaldo Zörner Gartenbau, Von-Galen-Ring 15, 48329 Havixbeck,
E-Mail: info@rz-gartengestaltung.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)/den Kauf der folgenden Waren (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Havixbeck; im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juni 2026
Renaldo Zörner Gartenbau
Von-Galen-Ring 15, 48329 Havixbeck
Telefon: 0176 76716444 ·
E-Mail: info@rz-gartengestaltung.de